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Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 19:36
von Wackelkontakt
Hallo,
ich plane bei einem KIA Vertragshändler einen SW mit Baujahr 01/2024 und 10.800km zu kaufen.
Der erste Service wurde bisher nicht gemacht und wird laut Händler direkt beim Verkauf gemacht zzgl. neuer HU.
Meine Frage ob das für die Garantie hinderlich ist, weil der Service quasi nicht nach 12 Monaten erfolgt ist, beantwortete der Händler folgendermaßen: Als KIA Händler haben sie einen größeren Spielraum, da dass Auto sehr lange auf Lager stand und nicht bewegt wurde. Er hätte in letzter Zeit über 50 Kia Ceed gehabt die alle nacheinander verkauft wurden.
Darf ich dem trauen oder habe ich am Ende Probleme?
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 19:59
von DJMadMax
Zur Not würde ich das vertraglich mit einer entsprechenden Klausel regeln.
Wenn man so im Netz rumschaut, scheint Kia aber, was das Überschreiben von Garantieleistungen angeht, durchaus kulant zu sein und auch bei uns, obwohl der SW meiner Frau einmal eine Lücke von ca. 5.000 Kilometern besaß, gab es keinerlei Probleme beim Tausch zweier Radlager auf Garantie im siebten Jahr.
Das mag jedoch nicht allgemeingültig sein. Wie gesagt: ich würde mir das zur Not schriftlich vom Verkäufer geben lassen, wobei diese Aussage von einem Vertragshändler sicherlich glaubwürdiger erscheinen mag, als wenn es sich um irgend einen x-beliebigen Gebrauchtwagen-Händler handelt.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 20:43
von Admin
Da bin ich auch ratlos, ob ein KIA Händler solche Freiheiten hat.
Ich würde da mal direkt bei KIA Deutschland nachfragen:
https://www.kia.com/de/kontakt/formular/
Die müssen es ja genau wissen.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Fr 13. Jun 2025, 23:01
von Wackelkontakt
DJMadMax hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 19:59
Zur Not würde ich das vertraglich mit einer entsprechenden Klausel regeln.
Wenn man so im Netz rumschaut, scheint Kia aber, was das Überschreiben von Garantieleistungen angeht, durchaus kulant zu sein und auch bei uns, obwohl der SW meiner Frau einmal eine Lücke von ca. 5.000 Kilometern besaß, gab es keinerlei Probleme beim Tausch zweier Radlager auf Garantie im siebten Jahr.
Das mag jedoch nicht allgemeingültig sein. Wie gesagt: ich würde mir das zur Not schriftlich vom Verkäufer geben lassen, wobei diese Aussage von einem Vertragshändler sicherlich glaubwürdiger erscheinen mag, als wenn es sich um irgend einen x-beliebigen Gebrauchtwagen-Händler handelt.
Und wie soll so eine Klausel ausschauen? Einfach dass mir die 7 Jahre Werksgarantie zugesichert wird? Oder direkt sowas wie, Rücktrittsrecht wenn die KIA Garantie nicht vom Hersteller gewährt wird?
Admin hat geschrieben: Fr 13. Jun 2025, 20:43
Habs mal nun per Formular gemacht, da die Tante am Telefon 0 Ahnung hatte.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Sa 14. Jun 2025, 06:56
von DJMadMax
@Wackelkontakt
Wie genau eine solche Klausel ausformuliert sein müsste, damit sie auch rechtskräftig wird, kann ich dir leider nicht sagen. Sofern ein solcher, vertraglicher Bestandteil aber nicht gegen generell geltendes Recht verstößt, wäre er zumindest bindend für beide Parteien.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Sa 14. Jun 2025, 10:32
von Admin
DJMadMax hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 06:56
Sofern ein solcher, vertraglicher Bestandteil aber nicht gegen generell geltendes Recht verstößt, wäre er zumindest bindend für beide Parteien.
Welches geltende Recht? Es handelt sich ja um eine Garantie.
Was rechtlich geregelt ist, ist die Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und die gibt meines Wissens nach der Hersteller KIA und nicht der einzelne Händler fest.
Außerdem läuft die Garantie auch nicht nach dem Datum der ersten KFZ Zulassung, sondern nach dem Datum der Garantieanmeldung (wird im Serviceheft eingetragen) und die kann abweichend von der ersten KFZ Zulassung sein.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Sa 14. Jun 2025, 10:49
von Wackelkontakt
Admin hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 10:32
DJMadMax hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 06:56
Sofern ein solcher, vertraglicher Bestandteil aber nicht gegen generell geltendes Recht verstößt, wäre er zumindest bindend für beide Parteien.
Welches geltende Recht? Es handelt sich ja um eine Garantie.
Was rechtlich geregelt ist, ist die Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und die gibt meines Wissens nach der Hersteller KIA und nicht der einzelne Händler fest.
Außerdem läuft die Garantie auch nicht nach dem Datum der ersten KFZ Zulassung, sondern nach dem Datum der Garantieanmeldung (wird im Serviceheft eingetragen) und die kann abweichend von der ersten KFZ Zulassung sein.
Verstehe es nicht so ganz. Wenn im Serviceheft als Garantiebeginn der 20.07.2024 stehen würde, bedeutet dies, dass die erste Inspektion spätestens am 19.07.2025 erfolgen muss? Oder nach welchem Datum richtet sich der Zeitpunkt der ersten Inspektion.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Sa 14. Jun 2025, 11:48
von Admin
Richtig, entscheidend ist das Datum im Serviceheft.
Der Händler konnte theoretisch das Fahrzeug als Tageszulassung anmelden, die Garantie aber weiter unangemeldet lassen.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Sa 14. Jun 2025, 13:21
von Wackelkontakt
Admin hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 11:48
Richtig, entscheidend ist das Datum im Serviceheft.
Der Händler konnte theoretisch das Fahrzeug als Tageszulassung anmelden, die Garantie aber weiter unangemeldet lassen.
Das möchte ich bei 10.000km mal anzweifeln, dass es nur Tageszulassungen waren. Zumal er auch gesagt hat, dass die Autos alle Leasingrückläufer sind.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: Sa 14. Jun 2025, 13:26
von DJMadMax
Admin hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 10:32
Welches geltende Recht? Es handelt sich ja um eine Garantie.
Was rechtlich geregelt ist, ist die Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und die gibt meines Wissens nach der Hersteller KIA und nicht der einzelne Händler fest.
Ich meinte damit nicht die Herstellergarantie oder Händlergewährleistung, sondern geltendes Recht per se. Ich kann mit dir jeden Vertrag rechtsgültig schließen, sofern dabei keine in DE/EU geltende Rechtsgrundlage verletzt wird. Andernfalls wird der Vertrag nichtig. Lediglich das wollte ich damit sagen.
Re: Ceed SW Garantie bei Händlerkauf
Verfasst: So 15. Jun 2025, 13:20
von Wackelkontakt
DJMadMax hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 13:26
Admin hat geschrieben: Sa 14. Jun 2025, 10:32
Welches geltende Recht? Es handelt sich ja um eine Garantie.
Was rechtlich geregelt ist, ist die Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und die gibt meines Wissens nach der Hersteller KIA und nicht der einzelne Händler fest.
Ich meinte damit nicht die Herstellergarantie oder Händlergewährleistung, sondern geltendes Recht per se. Ich kann mit dir jeden Vertrag rechtsgültig schließen, sofern dabei keine in DE/EU geltende Rechtsgrundlage verletzt wird. Andernfalls wird der Vertrag nichtig. Lediglich das wollte ich damit sagen.
Auch da vorsichtig, Verträge können weiter gültig sein, wenn er rechtskonforme Klauseln enthält. Lediglich die rechtswidrigen Klauseln sind dann nichtig
