Nicht ABE konform / Betriebserlaubnis
- bl3d2death
- Fahrschüler
- Ceed SW (CD)
- 14. Apr 2025
- 5
Nicht ABE konform / Betriebserlaubnis
Ich habe heute unseren neuen Sportswagon aus Tschechien zugelassen.
Nun steht auf dem Fahrzeugbrief unter Punkt 17: nicht ABE konform (ABE-alt: 2/7)
Weiß jemand was genau das zu bedeuten hat? Ein befreundeter TÜV Prüfer könnte damit auch nichts anfangen, da Pkw wohl keine Betriebserlaubnis mehr erhalten. Sondern eine EG Typengenehmigung.
Verstehe gar nichts.
Hier sind bestimmt Leute, die ähnliches mit EU Fahrzeugen haben.
Danke schonmal:)
Nun steht auf dem Fahrzeugbrief unter Punkt 17: nicht ABE konform (ABE-alt: 2/7)
Weiß jemand was genau das zu bedeuten hat? Ein befreundeter TÜV Prüfer könnte damit auch nichts anfangen, da Pkw wohl keine Betriebserlaubnis mehr erhalten. Sondern eine EG Typengenehmigung.
Verstehe gar nichts.
Hier sind bestimmt Leute, die ähnliches mit EU Fahrzeugen haben.
Danke schonmal:)
Re: Nicht ABE konform / Betriebserlaubnis
Das Fahrzeug wurde ja ursprünglich in Tschechien nach den nationalen Zulassungsvorschriften zugelassen/betrieben. Möglicherweise auf Grundlage einer älteren oder landesspezifischen ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) oder EG-Typgenehmigung (eventuell wegen landesspezifischer Ausstattungen, anderen Beleuchtungen, Fahrwerkskomponenten oder Abgaswerten).
Beim Import nach Deutschland wurde das Fahrzeug dann geprüft, wobei sich dann vermutlich herausstellte, das es nicht der deutschen ABE-Konformität entspricht.
Daher dann der Eintrag in die Papiere.
Dahinter oder oft auch eine Zeile nach unten gerutscht, solle noch ein Buchstabe (bspw. K oder A) stehen, vermutlich ein A für "Fahrzeug aufgrund einer EU-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform".
Der Vermerk "nicht ABE konform (ABE-alt: 2/7)" sagt aus, dass die ursprüngliche Betriebserlaubnis zwar dokumentiert (z. B. Abschnitt 2 von 7 einer alten ABE) wurde, aber nach deutschem Standard unvollständig oder überholt ist.
Hast du die Unterlagen vom Import oder zur ursprünglichen Zulassung, dann nimm diese mal mit zur Gutachter/TÜVer und lass das nochmal prüfen, evtl. Mal eine andere Prüfstelle anfahren.
Grundsätzlich sollte aber eine Zulassung durchaus möglich sein.
Beim Import nach Deutschland wurde das Fahrzeug dann geprüft, wobei sich dann vermutlich herausstellte, das es nicht der deutschen ABE-Konformität entspricht.
Daher dann der Eintrag in die Papiere.
Dahinter oder oft auch eine Zeile nach unten gerutscht, solle noch ein Buchstabe (bspw. K oder A) stehen, vermutlich ein A für "Fahrzeug aufgrund einer EU-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind nicht konform".
Der Vermerk "nicht ABE konform (ABE-alt: 2/7)" sagt aus, dass die ursprüngliche Betriebserlaubnis zwar dokumentiert (z. B. Abschnitt 2 von 7 einer alten ABE) wurde, aber nach deutschem Standard unvollständig oder überholt ist.
Hast du die Unterlagen vom Import oder zur ursprünglichen Zulassung, dann nimm diese mal mit zur Gutachter/TÜVer und lass das nochmal prüfen, evtl. Mal eine andere Prüfstelle anfahren.
Grundsätzlich sollte aber eine Zulassung durchaus möglich sein.